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Qualität ist unsere Stärke

Die Lean Consulting Partner sichern die Qualität für die Auftraggeber durch die Beratungstätigkeit in den beiden wesentlichen Bereichen:

  • Qualität des Ausschreibungsverfahrens
  • Qualitätssicherung bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen

 

Qualität des Ausschreibungsverfahrens

Die Qualität der Beratung zur Ausschreibung der Leistungen basiert auf dem Ablauf des Projektes (dargestellt im Register „Projektablauf).

Mit der vollständigen und auf den Auftraggeber zugeschnittenen Vorbereitung, Umsetzung, Bewertung der Ausschreibung und Beauftragung der Leistungen ist zunächst der reibungslose und vergaberechtlich einwandfreie Ablauf des Verfahrens sichergestellt.

 

Qualitätssicherung bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen

Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister ein eindeutiges Vertragswerk mit den erforderlichen Leistungsverzeichnissen, Leistungsbeschreibungen und Kalkulationsunterlagen zur Verfügung.

Damit besteht ein transparenter Maßstab zur Beurteilung der tatsächlich erreichten Qualität der Dienstleistungen.

Auch wenn das beauftragte Unternehmen letztlich für die Qualität der Durchführung verantwortlich bleibt, stellt LEAN CONSULTING je nach Wunsch des Auftraggebers ein umfangreiches Paket an unterstützenden Maßnahmen zur Verfügung:

  • Begleitung des Auftraggebers vor, während und nach der Startphase des Auftrages
  • Herstellung von Objektordnern für die Hausmeister mit allen erforderlichen Unterlagen aus der Ausschreibung
  • Einweisung der Objektverantwortlichen des Auftraggebers in das beauftragte Leistungsverzeichnis
  • Beratung des Auftraggebers bei der Auswahl einer passenden Qualitätsmanagement-Software
  • laufende Aktualisierung der Auftragsunterlagen (z.B. bei Änderungen des Raumbuches, Tarifanpassungen, usw.)
  • Durchführung von Qualitätskontrollen
  • Moderation von Kritikgesprächen, Festlegung von Korrekturmaßnahmen
  • abgestufte Maßnahmen im Dienstleistungsvertrag für den Fall mangelhafter Leistungen