Gesundheitswesen, Kliniken

Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen

Kommunalwirtschaft, Rathaus, Dezernate

Kommunen und öffentliche Auftraggeber

Immobilienwirtschaft, Bauwirtschaft

Immobilienunternehmen

öffentlicher Dienst, Körperschaften öffentlichen Rechts

Behörden und Verwaltungen

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2024

Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Ab dem 01.01.2024 sind neue EU-Schwellenwerte zu berücksichtigen. Die neuen Schwellenwerte wurden im EU-Amtsblatt 2023/2495 vom 16.11.2023 veröffentlicht.

Ab Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte:

5.538.000 Euro für Bauaufträge (bisher 5.382.000 Euro)
5.538.000 Euro für Konzessionen (bisher 5.382.000 Euro)
221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bisher 215.000 Euro)
143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 140.000 Euro)
443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bisher 431.000 Euro)
750.000 Euro für Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen (VgV) (unverändert)

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302495#d1e143-1-1)

Zurück