Neue Schwellenwerte ab 01.01.2024
Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Ab dem 01.01.2024 sind neue EU-Schwellenwerte zu berücksichtigen. Die neuen Schwellenwerte wurden im EU-Amtsblatt 2023/2495 vom 16.11.2023 veröffentlicht.
Ab Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte:
5.538.000 Euro für Bauaufträge (bisher 5.382.000 Euro)
5.538.000 Euro für Konzessionen (bisher 5.382.000 Euro)
221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bisher 215.000 Euro)
143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 140.000 Euro)
443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bisher 431.000 Euro)
750.000 Euro für Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen (VgV) (unverändert)
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302495#d1e143-1-1)